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Was bringt eine Mitgliedschaft im Bräétmicher Carneval Club e. V. ?
...wir haben unseren Mitgliedern einiges zu bieten:
z. B. freien Eintritt zu Vereinsveranstaltungen, sinnvolle Freizeitbeschäftigung in und um unsere "Bütt", Hilfestellungen bei privaten/beruflichen Projekten und vieles anderes mehr...
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Gestalte unseren Verein als aktives Mitglied mit und bringen deine Ideen ein. Wir bieten mit dem Vereinshaus "de Bütt" einen Treffpunkt für gesellige, aber (manchmal) auch arbeitsintensive, keinesfalls aber langweilige Zusammenkünfte. Ebenso bist du als koorporatives Mitglied jederzeit herzlich willkommen! Deine Mitgliedsbeitrag (und auch Ihre Spendengelder!) helfen uns, unsere Arbeit und unsere Projekte zu verwirklichen und auch dauerhaft zu sichern. Natürlich freuen wir uns auch über Sachspenden. Nicht zuletzt sind Ihre Spenden steuerlich abzugsfähig. Auf Wunsch stellen wir gerne eine Spendenquittung aus.
unseren Aufnahmeantrag gibt es --> hier
Hier ein kleiner Auszug aus unserer Satzung...
Zweck des Vereins ist in der Satzung vom 29.11.2003 folgendermaßen definiert: § 2. Zweck, Ziele & Aufgaben des Vereins (Auszug)
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Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke gemäß §52 Abs.1,2 Nr.1 u. 4 der Abgabenordnung.
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Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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Der Verein pflegt und fördert in erster Linie das regionale und heimische karnevalistische Brauchtum. Er beteiligt sich daneben durch Darbietungen oder sonst unterstützende Tätigkeiten an kulturellen Ereignissen und Veranstaltungen im regionalen Bereich der Stadt Großbreitenbach sowie angrenzender Gemeinden. Damit trägt der Verein aktiv zur Förderung des kulturellen Lebens in seinem regionalen Wirkungskreis bei.
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Im Interesse der Förderung von Kindern und Jugendlichen leistet der Verein aktive Jugendarbeit, indem er Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit bietet, sich mit dem regionalen Kulturgut sowie dem karnevalistischen Brauchtum zu identifizieren und sich aktiv am kulturellen Leben im Wirkungsbereich des Vereins zu beteiligen.
Im besonderen Fokus des Vereins stehen:
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Organisation und Durchführung karnevalistischer Veranstaltungen
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Veranstaltungen zur Darstellung karnevalistischen Brauchtums , Beteiligung an sonstigen kulturellen Veranstaltungen im regionalen Wirkungsbereich
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intensive Zusammenarbeit mit der Stadt Großbreitenbach und anderen Gemeinden
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Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen mit gleichartiger Zielsetzung (z. B. dem Ilmenauer Karneval Klub oder dem Ziegenrücker Carnevals Verein)
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Schaffung der Möglichkeiten der Kommunikation und des Gedankenaustauschs der Vereinsmitglieder sowie sonstiger dritter interessierter Personen
Um Zwecke der Kommunikation, des Gedankenaustauschs sowie zum Zwecke der Vorbereitung dem Vereinszweck dienender Veranstaltungen unterhält der Verein ein Vereinshaus („de Bütt“) in der Stadt Großbreitenbach, welches auf Grundlage eines Pachtvertrager im Erbbaurecht mit der Stadt Großbreitenbach genutzt wird und welches grundsätzlich allen Vereinsmitgliedern zugänglich ist. Hier stehen allen Mitglieder viele Möglichkeiten zur Vereinsarbeit und zur aktiven Freizeitgestaltung zur Verfügung.
Beitragsordnung des Bräétmicher Carneval Club e. V.
Die Mitglieder des Bräétmicher Carneval Club e. V. zahlen gemäß § 3 der Satzung des Vereins einen jährlichen Mitgliedsbeitrag der von der Mitgliederversammlung festgesetzt ist. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Gemäß Festsetzung der Mitgliederversammlung am 24.05.2008 staffelt sich der Jahresbeitrag wie folgt:
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natürliche Personen: 36,00 €
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Schüler / Studenten: 18,00 €
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Ehrenmitglieder: frei
Der Beitragseinzug erfolgt in der Regel durch zweimalige Abbuchung des halben Jahresbeitrags, jeweils am zum 01.04. sowie zum 01.10 des laufenden Jahres. Gebühren, die durch fehlende Deckung oder unrichtige Angaben der Bankdaten entstehen, sind vom Mitglied zu tragen. Für Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen wollen, besteht die Möglichkeit, den Jahresbeitrag in Bar zu entrichten oder ihn auf das Konto des BCC e. V. einzuzahlen, jeweils bis spätestens zum 31.03. des laufenden Jahres. Neue Mitglieder zahlen unabhängig von Eintrittsdatum den vollen Jahresbeitrag, kündigende Mitglieder zahlen im Jahr der Kündigung letztmalig den vollen Jahresbeitrag.
Inkrafttreten: Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 24.05.2008 bestätigt und ist ab diesem Datum rechtsgültig.
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